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   BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11   

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BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11 (https://dejure.org/2012,20567)
BAG, Entscheidung vom 14.03.2012 - 7 AZR 147/11 (https://dejure.org/2012,20567)
BAG, Entscheidung vom 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 (https://dejure.org/2012,20567)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • openjur.de

    Bestimmtheit der Urteilsformel; Wiedereinstellungsanspruch; Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 77 Abs 3 S 1 BetrVG, § 88 BetrVG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 313 Abs 1 Nr 4 ZPO, § 308 Abs 1 S 1 ZPO
    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit einer Urteilsformel; Wiedereinstellungsanspruch ("Rückkehrrecht"); Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • rewis.io

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77
    Bestimmtheit der Urteilsformel; Wiedereinstellungsanspruch ["Rückkehrrecht"]; Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsvereinbarung mit Rückkehrrecht anlässlich Betriebsteilübergangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 1138
  • NZA 2012, 1183
  • DB 2012, 2052
  • NZG 2012, 1158
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 32/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11
    Ein Wiedereinstellungsversprechen kann als Abschlussnorm grundsätzlich zulässiger Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein (vgl. BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 32/05 - zu II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 26 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 13; vgl. ferner auch 5. Juli 1984 - 2 AZR 246/83 - ohne ausdrückliche Problematisierung bei einem Wiedereinstellungsanspruch aus einem Sozialplan; grds. aA Diehn Rückkehrzusagen beim Betriebsübergang S. 49 ff.) .

    Es ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass er sich auf den Betrieb und auf die Interessen der vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmer bezieht (vgl. BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 32/05 - zu II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 26 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 13) .

    Damit unterscheidet sich die JVR 1986 von der gleichfalls ein Rückkehrrecht beinhaltenden Betriebsvereinbarung, die von der Beklagten mit den zuständigen Betriebsräten am 4. Dezember 1990 anlässlich der Ausgliederung ihrer Magnetproduktaktivitäten in ein Tochterunternehmen geschlossen worden ist und die der Entscheidung des Senats vom 19. Oktober 2005 zugrunde lag (- 7 AZR 32/05 - [Magnetic] AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 26 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 13) .

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11
    Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB aber klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 26 mwN, AP BGB § 307 Nr. 52 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 2) .

    Es handelte sich um eine dem Arbeitnehmer unzumutbare, mit § 75 Abs. 1 BetrVG unvereinbare Bedingung (vgl. BAG 22. November 2005 - 1 AZR 458/04 - Rn. 28, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 176 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 15; 22. Juli 2003 - 1 AZR 575/02 - zu III 1 der Gründe, BAGE 107, 100; zur Angemessenheitskontrolle einer einzelvertraglichen Wiedereinstellungszusage in vorformulierten Vertragsbedingungen vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 44 ff., AP BGB § 307 Nr. 52 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 2) .

  • BGH, 19.05.2011 - I ZB 57/10

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Abgabe einer

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11
    Bei diesen Feststellungen sind Tatbestand und Entscheidungsgründe ergänzend heranzuziehen, wenn die Urteilsformel den Streitgegenstand und damit den Umfang der Rechtskraft nicht für sich gesehen erkennen lässt (für eine klageabweisende Entscheidung vgl. BAG 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08 - Rn. 15 mwN, BAGE 133, 75; BGH 19. Mai 2011 - I ZB 57/10 - Rn. 7 mwN, BGHZ 190, 1) .

    Ein auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichteter Urteilsspruch ist nur dann bestimmt, wenn er so gefasst ist, dass der Inhalt der nach § 894 Satz 1 ZPO fingierten Erklärung klar ist (vgl. BGH 19. Mai 2011 - I ZB 57/10 - Rn. 7 mwN, aaO) .

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11
    BAG 12. Dezember 2006 -  1 AZR 96/06 - Rn. 13 ff., BAGE 120, 308; grundlegend BAG GS 7. November 1989 - GS 3/85 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 63, 211; vgl. auch Linsenmaier RdA 2008, 1; kritisch zur "globalen Regelungskompetenz" Richardi BetrVG 13. Aufl. § 77 Rn. 67) .

    Außerdem zeigt die Regelung in § 77 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 BetrVG, dass der Gesetzgeber dort, wo die Tarifvertragsparteien ihre Befugnis zur Regelung von Arbeitsbedingungen nicht wahrnehmen, von einer Regelungskompetenz der Betriebsparteien ausgeht (vgl. näher BAG 12. Dezember 2006 -  1 AZR 96/06 - Rn. 14, BAGE 120, 308) .

  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11
    Darauf, ob die Betriebsparteien bei Kenntnis selbst einer überwiegenden Teilunwirksamkeit der JVR 1986 deren Ziffer 15 in gleicher Weise vereinbart hätten, kommt es nicht an (ähnlich im Fall eines Einigungsstellenspruchs BAG 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 57, BAGE 127, 276) .
  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 157/07

    Gesamtrechtsnachfolge - Übergang des Arbeitsverhältnisses - Widerspruchsrecht bei

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11
    Dies ist der Fall, wenn - wie vorliegend im Zuge der Verschmelzung der C I GmbH auf die C GmbH - der bisherige Rechtsträger erlischt (vgl. zum Nichtbestehen eines Widerspruchsrechts ausf. BAG 21. Februar 2008 - 8 AZR 157/07 - Rn. 18 ff., BAGE 126, 105) .
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11
    Etwas anderes gilt nach § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG dann, wenn der Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt (vgl. zB BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B II 2 a der Gründe mwN, BAGE 110, 252) .
  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06

    Stichtagsregelung im Sozialplan

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11
    Bei den nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG unmittelbar und zwingend wirkenden Betriebsvereinbarungen tritt die Rechtsfolge der Gesamtnichtigkeit wegen des Normencharakters allerdings nur dann ein, wenn der verbleibende Teil ohne den unwirksamen Teil keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung mehr darstellt (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 40 mwN, BAGE 125, 366) .
  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11
    Es handelte sich um eine dem Arbeitnehmer unzumutbare, mit § 75 Abs. 1 BetrVG unvereinbare Bedingung (vgl. BAG 22. November 2005 - 1 AZR 458/04 - Rn. 28, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 176 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 15; 22. Juli 2003 - 1 AZR 575/02 - zu III 1 der Gründe, BAGE 107, 100; zur Angemessenheitskontrolle einer einzelvertraglichen Wiedereinstellungszusage in vorformulierten Vertragsbedingungen vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 44 ff., AP BGB § 307 Nr. 52 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 2) .
  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 529/02

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11
    Auch der vom Landesarbeitsgericht zuerkannte spätere Beginn des Arbeitsverhältnisses ist eine Einschränkung und keine Änderung des Klagebegehrens (vgl. zu diesem Aspekt BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 529/02 - zu II 1 der Gründe, BAGE 107, 18) .
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 575/02

    Unwirksamkeit einer Ausschlußklausel in einem Sozialplan

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 546/08

    Pensions-Sicherungs-Verein - Leistungsbescheid - Verbindlichkeit

  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 67/09

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Altersteilzeit

  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02

    Auslegung eines Begleitschreibens zu einer Rentenauskunft nach § 2 Abs. 6

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 29/07

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Jubiläumszuwendung

  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07

    Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch

  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - arbeitsrechtlicher

  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

  • BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 55/08

    Versetzung - Unterlassungsantrag - Streitgegenstand

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

  • BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 204/10

    Zustimmungsurteil zur Mieterhöhung: Auslegung des Tenors hinsichtlich des

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 743/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Annahmeerklärung -

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 1 Sa 367/10

    Wiedereinstellungsanspruch aus einer Betriebsvereinbarung anlässlich eines

  • BAG, 05.07.1984 - 2 AZR 246/83
  • BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 523/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Die auf Abgabe der Annahmeerklärung gerichtete Klage entspricht dem Regelfall des mit einer sog. Wiedereinstellungsklage bekundeten Willens des Arbeitnehmers (vgl. zB BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 743/10 - Rn. 16; 21. August 2008 - 8 AZR 201/07 - Rn. 54; 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - Rn. 14; 14. August 2007 - 9 AZR 943/06 - Rn. 11, BAGE 123, 358; 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 23) .

    Ausgeschlossen ist lediglich eine gerichtliche Entscheidung, mit der ein Arbeitsverhältnis mit Rückwirkung zu einem Zeitpunkt vor Abgabe des Angebots begründet werden soll (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 17 und 35, BAGE 134, 223; 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 28) .

    Nr. 15 JVR 1986 regelt in zulässiger Weise für die zum 1. Januar 1987 in die C I GmbH wechselnden Arbeitnehmer das Recht einer Rückkehr zur Beklagten, sofern eine Weiterbeschäftigung innerhalb der neuen Gesellschaft aus betrieblichen Gründen nicht mehr möglich ist (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 32 ff.) .

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt den Betriebsparteien aber auch eine umfassende Kompetenz zu, durch freiwillige Betriebsvereinbarungen Regelungen über den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu treffen (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 36 mwN) .

    Ein Wiedereinstellungsversprechen kann als Abschlussnorm grundsätzlich zulässiger Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 37 mwN) .

    Die Regelung in § 77 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 BetrVG zeigt, dass der Gesetzgeber dort, wo die Tarifvertragsparteien ihre Befugnis zur Regelung von Arbeitsbedingungen nicht wahrnehmen, von einer Regelungskompetenz der Betriebsparteien ausgeht (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 38 mwN) .

    Bei Wiedereinstellungsbestimmungen, die - wie im vorliegenden Streitfall - Arbeitnehmer betreffen, die (noch) in einem Arbeitsverhältnis stehen, können die Betriebsparteien Regelungen zu diesen Arbeitsverhältnissen treffen (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 39) .

    Die Rückkehrklausel regelt keinen Erwerbertatbestand, sondern einen den Betriebsteilveräußerer - die Beklagte - anbelangenden Sachverhalt (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 40) .

    Etwas anderes gilt nach § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG dann, wenn der Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 45 mwN) .

    Tarifnorm und Betriebsvereinbarungsregel ordnen damit zwar die gleiche Rechtsfolge an, regeln aber nicht die gleichen Sachverhalte (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 47) .

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 49 mwN) .

    Andere Voraussetzungen oder Bedingungen als der Wegfall einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit aus betrieblichen Gründen in dieser "neuen Gesellschaft" sind nicht explizit ausgedrückt (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 51) .

    Dies kann dafür sprechen, dass die in der JVR 1986 geregelten Leistungen für die wechselnden Arbeitnehmer - ungeachtet ihrer Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit - nach der Vorstellung der Betriebspartner nur so lange gelten sollten, wie die Beklagte überhaupt eine Einflussmöglichkeit auf die C I GmbH als konzernzugehöriges Unternehmen hat (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 52) .

    Auch dies spricht gegen einen derartigen ungeschriebenen Vorbehalt (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 53) .

    Abgesehen davon, dass die Beklagte dem Kläger mit Schreiben vom 14. August 2003 für einen Wechsel zur C S GmbH die Fortgeltung des Rückkehrrechts entsprechend der Nr. 15 JVR 1986 zugesagt hat (vgl. auch BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 56 ff.) , wird dieser Anspruch durch einen Betriebsübergang nach § 613a BGB nicht berührt.

    a) Bisher hat der Senat die Frage offengelassen, ob sich die Wiedereinstellungszusage nach Nr. 15 JVR 1986 sachlich auf den Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit bei der C I GmbH beschränkt oder auch auf einen solchen bei deren Rechtsnachfolgern erstreckt (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 31, 55) .

    Der das Rückkehrrecht auslösende Wegfall der Weiterbeschäftigung aus betrieblichen Gründen "innerhalb der neuen Gesellschaft" könnte daher allein auf einen solchen bei der C I GmbH - und nicht bei rechtsnachfolgenden Gesellschaften - verstanden werden (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 31, 55) .

    Es handelte sich um eine dem Arbeitnehmer unzumutbare, mit § 75 Abs. 1 BetrVG unvereinbare Bedingung (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 63) .

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

    Die Beklagte nahm die zunächst hiergegen gerichtete Revision zurück, nachdem das Bundesarbeitsgericht in Parallelverfahren die Revisionen der Beklagten zurückgewiesen hatte (ua. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 -) .
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2016 - 9 Sa 318/16

    Zulässigkeit der Berufung; Unterzeichnung der Berufungsbegründung mit dem Kürzel

    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einer gesetzeskonformen, sachgerechten und praktisch handhabbaren Regelung führt (BAG v. 24.04.2013 - 7 AZR 523/11, DB 2013, 2094; BAG v. 14.03.2012 - 7 AZR 147/11, NZA 2012, 1138; BAG v. 19.02.2008 - 1 AZR 114/07, NZA 2008, 1313; BAG v. 30.03.2008 - 8 AZR 1022/06 - NZA 2008, 1297; BAG v. 19.2.2008 - 1 AZR 114/07, NZA 2008, 1313; BAG v. 29.09.2004 -1 AZR 634/03, EzA § 42d EStG Nr. 2; BAG v. 21.01.2003 - 1 ABR 5/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 117; BAG v. 22.07.2003 - 1 AZR 496/02 -, zu II 1 der Gründe: Fitting, § 122a Rz.175; Richardi, § 112 Rz.139; Däubler, § 112 a Rz.25).
  • BAG, 12.06.2013 - 7 AZR 557/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Die Betriebsparteien sind nicht grundsätzlich gehindert, einen Wiedereinstellungsanspruch für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse aufgrund eines bevorstehenden Betriebsteilübergangs nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf einen anderen Arbeitgeber übergehen, zu regeln (ausf. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 36 ff. mwN) .

    Sie betrifft keinen Sachverhalt, der (mittlerweile) durch Tarifvertrag - konkret durch § 13 Abschn. VI Ziff. 1 Manteltarifvertrag Bergbau, Chemie, Energie vom 24. Juni 1992 in der Fassung vom 16. März 2009 - geregelt ist (ausf. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 45 ff. mwN) .

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 49 mwN) .

    Andere Voraussetzungen oder Bedingungen als der Wegfall einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit aus betrieblichen Gründen in dieser "neuen Gesellschaft" sind nicht explizit ausgedrückt (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 51) .

    Dies kann dafür sprechen, dass die in der JVR 1986 geregelten Leistungen für die wechselnden Arbeitnehmer - ungeachtet ihrer Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit - nach der Vorstellung der Betriebspartner nur so lange gelten sollten, wie die Beklagte überhaupt eine Einflussmöglichkeit auf die C I GmbH als konzernzugehöriges Unternehmen hat (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 52) .

    Auch dies spricht gegen einen derartigen ungeschriebenen Vorbehalt (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 53) .

    Abgesehen davon, dass die Beklagte ihren ehemaligen Mitarbeitern - so auch dem Kläger - mit Schreiben vom 14. August 2003 für einen Wechsel zur C S GmbH die Fortgeltung des Rückkehrrechts entsprechend der Ziffer 15 JVR 1986 zugesagt hat (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 56 ff.) , wird dieser Anspruch durch einen Betriebs(teil-)übergang nach § 613a BGB nicht berührt.

    Der das Rückkehrrecht auslösende Wegfall der Weiterbeschäftigung aus betrieblichen Gründen "innerhalb der neuen Gesellschaft" könnte daher allein auf einen solchen bei der C I GmbH - und nicht bei rechtsnachfolgenden Gesellschaften - verstanden werden (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 31, 55) .

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 540/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Die Betriebsparteien sind nicht grundsätzlich gehindert, einen Wiedereinstellungsanspruch für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse aufgrund eines bevorstehenden Betriebsteilübergangs nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf einen anderen Arbeitgeber übergehen, zu regeln (ausf. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 36 ff. mwN) .

    Sie betrifft keinen Sachverhalt, der (mittlerweile) durch Tarifvertrag - konkret durch § 13 Abschn. VI Ziff. 1 Manteltarifvertrag Bergbau, Chemie, Energie vom 24. Juni 1992 in der Fassung vom 16. März 2009 - geregelt ist (ausf. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 45 ff. mwN) .

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 49 mwN) .

    Andere Voraussetzungen oder Bedingungen als der Wegfall einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit aus betrieblichen Gründen in dieser "neuen Gesellschaft" sind nicht explizit ausgedrückt (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 51) .

    Dies kann dafür sprechen, dass die in der JVR 1986 geregelten Leistungen für die wechselnden Arbeitnehmer - ungeachtet ihrer Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit - nach der Vorstellung der Betriebspartner nur so lange gelten sollten, wie die Beklagte überhaupt eine Einflussmöglichkeit auf die C I GmbH als konzernzugehöriges Unternehmen hat (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 52) .

    Auch dies spricht gegen einen derartigen ungeschriebenen Vorbehalt (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 53) .

    Abgesehen davon, dass die Beklagte ihren ehemaligen Mitarbeitern - so auch dem Kläger - mit Schreiben vom 14. August 2003 für einen Wechsel zur C S GmbH die Fortgeltung des Rückkehrrechts entsprechend der Ziffer 15 JVR 1986 zugesagt hat (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 56 ff.) , wird dieser Anspruch durch einen Betriebs(teil-)übergang nach § 613a BGB nicht berührt.

    Der das Rückkehrrecht auslösende Wegfall der Weiterbeschäftigung aus betrieblichen Gründen "innerhalb der neuen Gesellschaft" könnte daher allein auf einen solchen bei der C I GmbH - und nicht bei rechtsnachfolgenden Gesellschaften - verstanden werden (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 31, 55) .

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 564/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

    Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, ist gemäß § 612 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (vgl. BAG 13. März 2013 - 7 AZR 344/11 - Rn. 16; 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 19 mwN) .

    Das Erfordernis der - von Amts wegen zu prüfenden - Bestimmtheit des Urteilsausspruchs dient der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 19) .

    Geht es um den Abschluss eines Arbeitsvertrags, muss die nach der speziellen Vollstreckungsregel des § 894 Satz 1 ZPO als abgegeben geltende Willenserklärung den für eine Vertragseinigung notwendigen Mindestinhalt (essentialia negotii) umfassen (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - aaO mwN) .

    Entscheidend sind nicht allein die wörtlichen Formulierungen in Antrag und Urteilsausspruch, sondern deren - ggf. durch Auslegung zu ermittelnden - streitgegenständlichen Inhalte (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 22 mwN) .

    Die anzurechnende Betriebszugehörigkeit ist nicht unverzichtbar für die Annahme eines wirksamen Vertragsschlusses (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 23) .

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 233/16

    Präjudizielle Bindungswirkung eines Verfahrens nach § 104 BetrVG für das

    Damit Umfang der materiellen Rechtskraft iSv. § 322 Abs. 1 ZPO und damit die Entscheidungswirkungen festgestellt werden können, muss der Tenor klar gefasst sein (BAG v: 15.10.2013 - 9 AZR 573/12, juris; BAG v. 14.03.2012 - 7 AZR 147/11, juris).

    Damit gilt der Grundsatz, dass zur Ermittlung des Inhalts eines auslegungsbedürftigen Tenors Rückgriff auf Tatbestand und Entscheidungsgründe genommen werden kann (vgl. BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, juris; BAG v. 15.10.2013 - 9 AZR 573/12, juris; BAG v. 14.03.2012 - 7 AZR 147/11, juris).

  • BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 193/20

    Befristung - Hochschule - Anrechnung auf die Höchstdauer - angemessene

    Der Antrag ist mit diesem Inhalt zulässig, insbesondere hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (zu den Anforderungen vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 19; 16. Juli 2008 - 7 AZR 322/07 - Rn. 25) .
  • BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11

    Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 BetrVG

    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. etwa BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 49 mwN) .
  • BAG, 09.11.2021 - 1 AZR 206/20

    Jahresprämie - Regelungskompetenz des Betriebsrats - Stufenklage

    Dies setzt voraus, dass er sich auf den Betrieb und auf die Interessen der vom Betriebsrat repräsentierten Arbeitnehmer bezieht ( vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 40) .
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 164/14

    Tarifgestaltung eines Wasserversorgungsunternehmens: Ansatz eines

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 573/12

    Auslegung einer Rückkehrzusage

  • LAG Düsseldorf, 23.03.2015 - 9 TaBV 86/14

    Zeitgutschrift wegen des Sturms Ela?

  • BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12

    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BAG, 18.03.2014 - 1 AZR 807/12

    Dienstvereinbarung - Schriftform - Bekanntgabe

  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2018 - 9 Sa 22/18

    Urlaubsansprüche während Freistellungsphase - Wertguthabenkonto -

  • ArbG Paderborn, 05.02.2015 - 5 Ca 1390/14

    Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BAG, 13.03.2013 - 7 AZR 334/11

    Wiedereinstellungsanspruch - AGB-Kontrolle

  • BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 160/22

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung - staatsanwaltschaftliche Pfändung dieses

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 83/12

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2012 - 5 Sa 268/12

    Befristetes Arbeitsverhältnis bei einem Mitarbeitervertreter - Maßregelungsverbot

  • LAG Hessen, 14.08.2019 - 19 Sa 1078/18

    Arbeitszeitkonto; betriebliche Übung; BV Arbeitszeit; Mehrarbeit; Urlaubsgeld;

  • BAG, 13.03.2013 - 7 AZR 344/11

    Wiedereinstellungsanspruch - AGB-Kontrolle

  • LAG Hessen, 27.03.2014 - 5 Sa 803/13

    Auslegung eines vertraglich vereinbarten "Rückkehrrechts"

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 1/14

    Zusage einer Abfindungszahlung bei Ausspruch einer Eigenkündigung - selbständiges

  • LAG München, 05.06.2013 - 10 TaBV 119/12

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung, Tarifvorrang, Überwachungsrecht des

  • LAG Hamm, 30.05.2018 - 4 Sa 414/17

    Anspruch des früheren Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 2/13

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 688/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • LAG Hessen, 13.11.2019 - 19 Sa 1721/18
  • LAG Düsseldorf, 01.06.2015 - 9 Sa 1146/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Grubenzulage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2012 - 5 Sa 158/12

    Berufungsbegründung - Anspruch auf Altersteilzeit

  • LAG Hamm, 28.01.2015 - 4 Sa 1308/14

    Auslegung einer Versorgungsordnung

  • LAG Düsseldorf, 20.10.2014 - 9 Sa 97/14

    Auslegung eines Sozialplanes; Begriff des Bruttogehaltes

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 587/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • LAG Hessen, 23.10.2019 - 19 Sa 1723/18
  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 834/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 399/13

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 53/13

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • LAG Hessen, 23.10.2019 - 19 Sa 1718/18
  • LAG Hessen, 09.10.2019 - 19 Sa 706/18
  • LAG Hessen, 11.12.2019 - 19 Sa 1706/18
  • LAG Hessen, 13.11.2019 - 19 Sa 1694/18
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 976/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

  • LAG Hessen, 11.12.2019 - 19 Sa 1679/18
  • LAG Hamburg, 12.04.2018 - 7 Sa 102/17

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer individuellen Zusage

  • LAG Düsseldorf, 23.07.2013 - 17 Sa 1400/12

    Ansprüche aus betrieblichem Vorschlagswesen

  • LAG Köln, 11.05.2015 - 2 Sa 1188/14

    Rechtsnatur der Regelung der Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung in der

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 1040/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Klagestattgabe ohne Antrag

  • LAG Hamm, 20.04.2021 - 6 Sa 969/20

    Ungleichbehandlung von Dauernachtarbeitern und Nachtarbeitern in Wechselschicht;

  • LAG Hamburg, 25.03.2021 - 3 Sa 47/20
  • LAG Hamm, 08.01.2020 - 4 Sa 668/19

    Zusatzversorgung; Zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag; betriebliche Übung;

  • LAG Düsseldorf, 25.04.2016 - 9 Sa 1383/15

    Rückforderung eines Zuschusses zum Anpassungsgeld für Arbeitnehmer im

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2013 - 17 Sa 135/13

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten aus einer Betriebsvereinbarung - Vorrang der

  • LAG Hessen, 08.07.2014 - 8 Sa 177/14

    Voraussetzungen der Zahlung einer Prämie für einen betrieblichen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 374/18

    Sozialplan - Ausschluss rentenberechtigter Arbeitnehmer - keine unzulässige

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 4 Sa 430/16

    Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Düsseldorf, 27.05.2015 - 12 Sa 1260/14

    Auslegung der VO 2004 der westdeutschen Spielbanken

  • LAG Köln, 11.05.2015 - 2 Sa 233/15

    Auslegung der VO 2004 der westdeutschen Spielbanken

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2013 - 5 Sa 231/13

    Rückkehrrecht - Annahmeverzug

  • ArbG Herne, 04.07.2017 - 3 Ca 2313/16

    Fahrgeld, Außenarbeitsstelle

  • LAG Köln, 04.12.2014 - 13 Sa 1065/14
  • LAG Köln, 04.12.2014 - 13 Sa 1066/14
  • LAG Köln, 04.12.2014 - 13 Sa 1104/14
  • LAG Hamm, 01.12.2021 - 4 Sa 219/21

    Höhe der betrieblichen Altersversorgung; Auslegung einer Betriebsvereinbarung für

  • LAG Düsseldorf, 05.07.2013 - 6 Sa 1744/12

    Ruhegehaltsfähigkeit einer arbeitsvertraglichen Funktionszulage; Beschränkung der

  • LAG Hamm, 24.01.2013 - 15 Sa 1507/12

    Nachzahlungsansprüche eines Arbeitnehmers wegen erbrachter Beiträge zur Sicherung

  • ArbG Köln, 07.10.2015 - 13 Ca 5350/15
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